Sylvia Reintjes - Kassel

Adresse: Emilienstraße 16, 34121 Kassel, Deutschland.
Telefon: 56163934.

Spezialitäten: Immobilienagentur.

Bewertungen: Dieses Unternehmen hat 4 Bewertungen auf Google My Business.
Durchschnittliche Meinung: 2.8/5.

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👍 Bewertungen von Sylvia Reintjes

Sylvia Reintjes - Kassel
F S.
2/5

Ich habe nicht die besten Erfahrungen mit der oben genannten Inhaberin als Gutachterin gemacht. In einer Mietrechtsstreitigkeit wurde sie als sog. Sachverständige vom Amtsgericht Kassel gehört. Ihre Aufgabe war es, ein neutrales Gutachten zur Angemessenheit eines Mieterhöhungsersuchen des Vermieters, einer Kasseler Wohnungsbaugenossenschaft, für eine rd. 66 m2 Wohnung anzufertigen.
Ich gehöre vermutlich zu einer sehr seltenen Spezies, die tatsächlich ein derartiges Gutachten liest und auf Plausibilität überprüft. Was mir nicht so gut gefallen ist Folgendes:

- Extrem lange Bearbeitungszeit (ca. 2 Jahre nur für das Gutachten!). Ja, es fiel in die COVID-19 Zeit aber wenn ich einen Auftrag annehme, dann erwarte ich vom Auftragnehmer, dass der den Job in einer angemessenen Zeit erledigt oder den Job ablehnt. Es gibt genug Leute, denen eine Mietnachzahlung von Erhöhungsbeträgen für 3 Jahre das finanzielle Genick bricht.
- Im Gutachten werden hinten zwar diverse, teils betagt anmutende Literaturquellen genannt, allerdings scheinen diese im eigentlichen Gutachtenteil gar nicht zitiert zu werden.
- Die Gutachterin hat es sich an vielen Stellen doch sehr einfach gemacht:
o 1) z.B. wurde das Ausbesserungswerk der Deutschen Bahn mit keiner Silbe in dem Gutachten als wertbestimmender Faktor erwähnt. Bei einer späteren Befragung wurde dann quasi nachgeschoben, dass es deshalb im Gutachten nicht erwähnt sei, weil es irrelevant sei. Die Bodenrichtwerte seien nicht negativ betroffen, weshalb sie da keinen Abschlag gewährt habe, wenngleich es „in der Zone“ liege, aber eher am Rand. Vertrauensfördernd ist das nun wirklich nicht. Näher liegt der Verdacht, dass die Gutachterin das Ausbesserungswerk bei der Abfassung des Gutachtens gar nicht auf dem Schirm hatte und dann später nach Gründen gesucht wurde, warum dazu im Gutachten nichts steht. Insbesondere scheint die Aussage, dass die Bodenrichtwerte nicht herabgemindert zu sein scheinen, falsch zu sein. Laut BORIS Hessen steigen die Bodenwerte, je weiter weg die Immobilie vom Ausbesserungswerk entfernt liegt.
o 2) Massiv quietschende Dielen wurden ausdrücklich nicht berücksichtigt, weil es sich angeblich um einen „leicht behebbaren Mangel“ handele. Eine Literaturquelle, die diese Behandlung von „leicht behebbaren Mängeln“ bei derartigen Gutachten stützt, wurde nicht genannt. Auch wurde nicht dazu Stellung genommen, warum bei quietschenden Dielen ein leicht behebbarer Mangel vorliegt. Tatsächlich müsste das Linoleum entfernt werden, die Holzdielen und dann ein völlig neuer, nicht quietschender Bodenbelag. Ja, das ist technisch machbar, aber es ist völlig wirklichkeitsfremd dies als „leicht behebbar“ einzustufen. Kaum ein Vermieter wird dies ohne rechtskräftiges Urteil ausbessern, weshalb der Mangel dauerhaft und nicht leicht behebbar ist.
o 3) In dem Gutachten wurde eine andere Baujahrkategorie genutzt als das tatsächliche Baujahr des Hauses. Erst auf Befragung der Gutachterin, die übrigens wiederum gesondert vergütet wird, stellte sich heraus, dass dies eine bewusste Entscheidung war, weil die Gutachterin eine Modernisierung als „verjüngend“ ansah. Auch hier sage ich: Das ist mehr als unglücklich. Sowas muss aus dem Gutachten ablesbar sein und nicht erst in einem Kammertermin bei Gericht mühsam in COVID-19 Zeiten erfragt werden. Auch wirkt das Ganze wiederum nicht vertrauensfördernd.
- Frau Reintjes nutzt in ihren Gutachten u.a. Zahlenmaterial des IVD einem Lobby- und Interessenverein der Immobilienberater, Makler und Verwalter. Meines Erachtens extrem unglücklich, weil diese Zahlen des IVD im Gegensatz zu den Zahlen des Gutachterausschusses somit von interessengeleiteten, unternehmerisch agierenden Personen erhoben werden.

Weiteres, vgl. directupload.net

/file/d/6257/lhhdh4ne_pdf.htm

Sylvia Reintjes - Kassel
Hans
1/5

Frau Reintjes wurde beauftragt ein Wertermittlung zu erstellen, kaum hatte sie den Auftrag angenommen, stellte sie, ohne bis zu diesem Zeitpunkt überhaupt in die Akte geschaut zu haben, einen Nachschlag ihrer Kosten, da es ja so aufwändig sei diese Arbeit zu erledigen.
Vom Gericht wurde ihr ein Zeitfenster von 5 Monaten gesetzt, daraus wurden 2 Jahre, die Inkompetenz und fachliche Unwissenheit ist erschreckend, dies alles aufzuzählen würde zu viel Zeit in Anspruch nehmen.
Das das Gericht diese Frau als Gutachterin in Ihrem Verzeichnis führt, kann ich nicht nachvollziehen, ihre Arbeitsmoral und Inkompetenz ist bekannt.
Zum Abschluss möchte ich nur davor warnen, Frau Reintjes als Gutachterin zu beauftragen und bei Bestellung durch das Gericht einen Ablehnungsantrag zu stellen.
Es ist auch nicht vertretbar, dass diese Person bei der IHK als qualifizierte Gutachterin geführt wird.

Sylvia Reintjes - Kassel
Bine B.
5/5

Sylvia Reintjes - Kassel
Dr. M. N.
3/5

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